Bieterverfahren
Das Bieterverfahren ist keine Auktion!
Gerade Immobilien, die im Markt nicht so oft vorhanden sind oder die unter die Rubrik “der individuellen Liebhaber – Immobilien“ zählen, bieten sich für das Bieterverfahren an.
Des Weiteren ist eine Immobilie für dieses Verfahren geeignet, wenn Verkäufer und Makler unterschiedliche Vorstellungen vom Verkehrswert der Immobilie haben. Dann kann auch dieses Marketinginstrument Hilfe bieten, in dem man den „Markt“ entscheiden lassen kann.
Eine Auktion verpflichtet den Verkäufer, das höchste Gebot, und sei es noch so niedrig, zu akzeptieren. Dem Verkäufer oder Vermieter, der ein Bieterverfahren durchführt oder durchführen lässt, ist es freigestellt, ob er dem Meistbietenden den Zuschlag erteilt oder nicht.
Bei einem Angebot im Bieterverfahren handelt es sich nicht um einen traditionellen Verkauf. Der im Angebot genannte Begriff „Bieterverfahren“ sagt damit aus, dass es sich um keine Versteigerung und auch um keine Auktion handelt. Es muss immer eine Auftraggeberzustimmung eingeholt werden.
„Das Bieterverfahren ist ein wichtiges Marketinginstrument, da bei Immobilientransaktionen eigentlich jede Preisforderung verhandelt wird. Im Ergebnis stehen sich die Preisforderung des Anbieters und das Gebot des Interessenten zur Entscheidung durch den Anbieter gegenüber.“
Wenn Sie als Eigentümer an diesem Verfahren interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne detailliert über das Bieterverfahren.
Verkauf im Bieterverfahren
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