VERKAUF – VERERBEN – ERBAUSEINANDERSETZUNG – TESTAMENT – TRENNUNG
Ein Verkehrswertgutachten wird in vielen Lebenssituationen dringend benötigt. Darauf hat sich unser Büro spezialisiert. Dieses Gutachten muss im Wesentlichen den Anforderungen des „BauGB“ (Baugesetzbuch) und der „ImmoWertV“ (Immobilien-Wert-Verordnung) erfüllen.
Wollen Sie Ihr Grundstück oder ein Gebäude verkaufen und wollen den Wert ermittelt haben (z.B. zur Regelung von Schenkungen, Wollen Sie Ihr Grundstück oder ein Gebäude verkaufen und/oder wollen den Wert ermittelt haben (z.B. zur Regelung von Schenkungen, Erbschaftsangelegenheiten, Scheidungen oder auch Finanzierungen aufgrund von Basel II, o.ä.), so helfe ich ihnen gerne, ein entsprechendes Wertermittlungsgutachten zu erstellen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erben, Testamentsvollstrecker, Hypothekengläubiger, Bevoll-mächtigte, Behörden, Gerichte usw.! Dem Antrag ist unbedingt ein unbeglaubigter Grundbuchauszug beizufügen. Dieser ist erhältlich bei den Grundbuchämtern der jeweiligen Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
Die fachgerechte Immobilienbewertung nimmt einen hohen Stellenwert ein:
Liquidationswertverfahren
- Bodenwertermittlung
- Sachwertermittlung
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin oder senden Sie uns einen Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert von bebauten oder unbebauten Grundstücken !
Überlassen SIE nichts dem Zufall, die Wertermittlung IHRER Immobilie gehört in fachkundige Hände.
Folgende Fragen stellen sich:
01 Wie stelle ich den Verkehrswert einer Immobilie fest?
Soll eine Immobilie verkauft (oder sonst wie in andere Hände) gehen, richtet sich der Kaufpreis nach dem Verkehrswert der Immobilie. Ein Verkauf kommt vor allem auch im Rahmen der Abwicklung und Auflösung einer (Erben-) Gemeinschaft aller Art in Betracht oder wenn sich die Eigentümer trennen und die gemeinsame Immobilie zum Zwecke der Auseinandersetzung verwertet werden muss.
02 Warum ist der Verkehrswert einer Immobilie wichtig?
Eigentlich könnte der Verkehrswert einer Immobilie zweitrangig sein. Letztlich bestimmt sich der Kaufpreis danach, was ein Kaufinteressent bereit ist, für die Immobilie in einer bestimmten Lage und zu einer bestimmten Nutzung und zu diesem Kaufzeitpunkt zu bezahlen!
Fordern sie einen zu hoch angesetzten Preis, werden sie wahrscheinlich keinen Interessenten begeistern. Ist ihr Preisansatz zu niedrig, werden sie „Geld verschenken“! Sie haben also das Problem, einen angemessenen und für die Zeit durchsetzbaren Kaufpreis zu finden. Sie kommen deshalb nicht umhin, einen Verkehrswert zu ermitteln. Der Verkehrswert sollte dann Grundlage ihrer Verhandlungsgespräche mit den Kaufinteressenten sein. Nur bei einem realistischen Angebot – oder zwei Interessenten „streiten sich“ um eine Immobilie – werden sie Käufer finden. Durch den Verkehrswert sind sie auch gegenüber dem Kaufinteressenten viel besser in der Lage, zu argumen-tieren, was Grundlage ihrer Verkaufspreisvorstellung ist.
03 Was ist besser: Verkehrsgutachten oder Maklererfahrung & Maklereinschätzung
Soll eine Immobilie verkauft werden, sollten sich Eigentümer meist auf die Einschätzung eines Immobilienmaklers verlassen. Der sollte seinen Markt kennen (Makler vor Ort), denn Lage, Art der Immobilie und Zeitpunkt des Verkaufs sind wichtige Kriterien. Auch besitzt der Makler einen Kundenstamm von „Suchenden“, die gerade eine Immobilie mit diesen Prämissen suchen.
Ein Verkehrswertgutachten ist in Bereichen wie „Testament“ – „Erbschaft“ – „Trennung“ – „Zwangsversteigerung“ oder „Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften notwendig. Hier können dann die Beteiligten sich im besten Falle auf einen Sachverständigen einigen. Bei Streitigkeiten vor Gericht können auch zwei Bewerter notwendig sein. Verkehrswerte von Gericht bestellten Sachverständigen kosten meist mehr Geld, da die Honorare sich nach dem Umfang des Arbeitsaufwands wie auch nach dem Verkehrswert der Immobilie richten.